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Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Recht des Geistigen Eigentums und des Wettbewerbs

Bernd Rupprecht: Zur Wechselwirkung von Entscheidungen in Nichtigkeitsverfahren gegen europäische Patente

Bernd Rupprecht: Zur Wechselwirkung von Entscheidungen in Nichtigkeitsverfahren gegen europäische Patente

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Ein europäisches Patent kann mit Hilfe von zwei Verfahren angegriffen werden: Zum einen kann beim Europäischen Patentamt Einspruch eingelegt werden. Das zentrale Einspruchsverfahren ermöglicht es, die Patentfähigkeit in einem relativ einfachen Verfahren erneut prüfen zu lassen. Der Widerruf hat dann Wirkung für alle benannten Vertragsstaaten. Zum anderen kann das europäische Patent in einem nationalen Nichtigkeitsverfahren für nichtig erklärt werden. Dieses Urteil gilt dann allerdings nur in dem jeweiligen Land.

Das Nebeneinander dieser Verfahren wirft die Frage nach einer inhaltlichen Abstimmung auf. Es ist möglich, dass verschiedene Organe unter Umständen identische Entgegenhaltungen gegen die Patentfähigkeit unterschiedlich bewerten, es also abweichende Entscheidungen bezüglich der Patentfähigkeit ein- und derselben Erfindung gibt.

Die vorliegende Arbeit hat daher die bestehende Rechtsprechung in Nichtigkeitsverfahren dahingehend untersucht, ob und inwieweit eine Wechselwirkung zwischen den Entscheidungen der beteiligten Behörden und Gerichte besteht.

Den Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei in der rechtstatsächlichen Analyse der deutschen Rechtsprechung in Nichtigkeitsverfahren hinsichtlich der Frage nach vorhandenen Wechselwirkungen.

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