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Jenaer Studien zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht

Urszula Nartowska: Rechtsverlust nach § 28 WpHG

Urszula Nartowska: Rechtsverlust nach § 28 WpHG

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Die Stimmrechtsmitteilungspflichten nach §§ 21 ff. WpHG sind sehr komplex. Es droht schnell eine schwere Sanktion nach § 28 WpHG in Form des Verlusts der Aktionärsrechte, wenn sie nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Nicht zuletzt seit den Verschärfungen durch das Risikobegrenzungsgesetz weist § 28 WpHG eine hohe innere Komplexität und aus Sicht der Aktionäre und Emittenten eine große wirtschaftliche Relevanz auf. In dieser praxisorientierten Arbeit werden die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des Rechtsverlusts systematisch erläutert. Der besondere Schwerpunkt liegt auf den Exkulpationsmöglichkeiten des betroffenen Meldepflichtigen sowie auf den zeitlichen Grenzen des Rechtsverlusts. Die Arbeit leistet auch einen Beitrag zur Bestimmung der Pflichten der Organe der Emittenten im Zusammenhang mit dem Rechtsverlust nach § 28 WpHG.

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